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   BGH, 09.01.1959 - 2 ARs 59/58   

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https://dejure.org/1959,790
BGH, 09.01.1959 - 2 ARs 59/58 (https://dejure.org/1959,790)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1959 - 2 ARs 59/58 (https://dejure.org/1959,790)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1959 - 2 ARs 59/58 (https://dejure.org/1959,790)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Wiederaufnahme eines durch Urteil eines Gerichts der Besatzungsmächte rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens - Bestimmung eines Gerichtsstands durch den Bundesgerichtshof

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 326
  • NJW 1959, 779
  • JR 1959, 149
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.09.1958 - 5 StR 64/58
    Auszug aus BGH, 09.01.1959 - 2 ARs 59/58
    Diese erkannte daher die Bundesregierung als rechtskräftig und rechtswirksam an (vgl. auch BGHSt 12, 36).

    Der Beschluß des 5. Strafsenats in BGHSt 12, 36 betrifft eine andere Rechtsfrage.

  • BGH, 13.07.1956 - 3 ARs 5/56
    Auszug aus BGH, 09.01.1959 - 2 ARs 59/58
    Deutsche Gerichte sind nicht zuständig für die Wiederaufnahme eines Verfahrens, das durch Urteil eines Gerichts der Besatzungsmächte rechtskräftig abgeschlossen ist (gegen BGH 3 ARs 5/56 v. 13. Juli 1956, NJW 1766 Nr. 19).

    Der Antragsteller weist zur Begründung seines Begehrens auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Juli 1956 - 3 ARs 5/56 - in NJW 1956, 1766 Nr. 19 hin, in der die Rechtsansicht vertreten ist, deutsche Gerichte seien allgemein zuständing zur Durchführung eines Wiederaufnahmeverfahrens gegen Urteile, die ein Besatzungsgericht vor dem Inkrafttreten des sog. Überleitungsvertrages erlassen hat.

  • BGH, 14.12.1984 - 2 ARs 252/84

    Ausschluss einer Gerichtsstandsbestimmung wegen Fehlens der Gerichtsbarkeit -

    Der Senat hat aber schon früher anerkannt, daß bei fehlender Gerichtsbarkeit kein Raum für die Anwendung des § 13 a StPO ist (u.a. BGHSt 11, 379; 12, 326; 15, 72).
  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Nach diesem Vertrag dürfen zwar deutsche Gerichte deutsche Gerichtsbarkeit nicht mehr ausüben in allen Fällen, in denen eine Strafverfolgungsbehörde der am Vertragsabschluß beteiligten Drei Mächte wegen derselben Tat eine Untersuchung gegen den Beschuldigten geführt und diese endgültig abgeschlossen hat (Art. 3 Abs. 3 b des Vertrages, vgl. auch BGHSt 12, 326; 21, 29 ff).
  • BGH, 14.02.1966 - GSSt 1/65

    Verurteilung wegen eines Kriegsverbrechens - Anwendbarkeit eines

    Dabei war entsprechend der Auffassung, daß neben der Ausübung der Gerichtsbarkeit durch die Besatzungsmacht kein Raum für eine konkurrierende Ausübung der Gerichtsbarkeit des besetzten Landes sein kann (vgl. BGHSt 12, 328 [BGH 09.01.1959 - 2 ARs 59/58]; abweichend BGHSt 6, 176, 179 [BGH 21.05.1954 - 2 StR 118/51] a.E.; vgl. ferner auch die Regelung in Art. 3 Abs. 4 und Art. 4 Kontrollratsgesetz Nr. 10), in erster Linie gerade an Fälle gedacht, in denen eine der drei Mächte tatsächlich Justizhoheit ausgeübt hatte.
  • BGH, 03.02.1960 - 2 StR 576/58

    Vorliegen der Verfahrensvoraussetzung der deutschen Gerichtsbarkeit als

    Der Begriff "zuständig" ist hierbei im Sinne des Ausschlusses der deutschen Gerichtsbarkeit ("jurisdiction" im englischen Text) zu verstehen (Beschluß des erkennenden Senats in BGHSt 12, 326).
  • LG Wiesbaden, 15.12.1975 - 8 Ks 1/70

    Deportation von mehreren tausend Juden des Ghettos Lublin ins KL Belzec sowie

    Bis zu diesem Zeitpunkt beanspruchten die Alliierten die Gerichtsbarkeit für die Aburteilung solcher Verbrechen (siehe hierzu im einzelnen BVerfG, NJW 1969, 1059; BGHSt 12, 326; 21, 29, 37).
  • BGH, 22.10.1969 - 3 StR 121/69

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit besonders

    Das läßt insgesamt den Schluß zu, daß er auch nicht geschehen ist (vgl. hierzu BGHSt 1, 376; 12, 332) [BGH 09.01.1959 - 2 ARs 59/58].
  • LG Oldenburg, 14.09.1964 - 2 Ks 2/63

    Tödliche Misshandlung von Häftlingen in 5 Fällen

    Sie stützt sich u.a. auf die Rechtsauffassung in einer früheren Entscheidung des BGH (NJW 1956 S.1766) die später (BGHSt 12, 326) ausdrücklich aufgegeben worden ist und wird dem Sinn des Art. 3 Abs. 3b nicht gerecht.
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